ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) der Indicato

01 Geltungsbereich

Die Lieferungen und Leistungen von Indicato erfolgen ausschließlich im geschäftlichen Verkehr mit Unternehmen im Sinne des § 14 BGB und nur zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), es sei denn, es sind ausdrücklich und ausschließlich besondere Bedingungen von Indicato (z. B. Bedingungen für Schulungsleistungen) einbezogen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Indicato stimmt deren Geltung ausdrücklich und schriftlich vorab zu.

Die gelieferte Software ist grundsätzlich funktionsfähig auf der von Indicato ausdrücklich genannten Hardware. Der Leistungs- und Funktionsumfang der überlassenen Software richtet sich nach der bei Vertragsabschluss gültigen Produktbeschreibung. Darüber hinausgehende Vereinbarungen, wie z. B. über Kompatibilität mit Geräten oder Programmen, sind kundenspezifisch und bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

02 Zustandekommen des Vertrages

Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar. Indicato kann dieses Angebot nach ihrer Wahl innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellten Liefergegenstände geliefert oder die in Auftrag gegebenen Leistungen erbracht werden.

An Zeichnungen und Unterlagen im Rahmen des Angebots behält sich Indicato das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten ohne Zustimmung von Indicato nicht zugänglich gemacht werden.

03 Beschaffenheit

Die Beschaffenheit der von Indicato zu erbringenden Leistung bestimmt sich ausschließlich nach dem schriftlichen Vertrag. Bei Software von Drittanbietern gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Softwarehersteller vorrangig. Diese Lizenzbedingungen stellt Indicato dem Kunden auf Wunsch zur Verfügung. Nachrangig gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

04 Rücktritt

Indicato steht neben den gesetzlichen Rücktrittsrechten ein vertragliches Rücktrittsrecht zu, wenn:

  • der Kunde falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat, die für die Beurteilung wesentlich sind, oder
  • die Kreditwürdigkeit entfällt und der Kunde trotz Aufforderung zur Sicherheitsleistung nicht in der Lage ist, oder
  • Indicato aufgrund unverschuldeter Nichtbelieferung durch Vorlieferanten nicht lieferfähig ist, obwohl alle zumutbaren Anstrengungen unternommen wurden, die Zuliefergegenstände zu beschaffen.

05 Lieferung und Leistungen

Indicato behält sich das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Die Liefer- und Bereitstellungstermine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich vereinbart.

Höhere Gewalt oder unverschuldete Betriebsstörungen, die Indicato oder deren Vorlieferanten daran hindern, fristgerecht zu liefern, verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.

06 Softwareüberlassung

Indicato räumt dem Kunden ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an der Software ein, das sich auf ein einzelnes Gerät beschränkt. Eine Mehrfachnutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung und einer entsprechenden Vertragsanpassung.

Das Nutzungsrecht ist an die vollständige Zahlung der vertraglich vereinbarten Lizenzgebühr gebunden.

07 Mitwirkung des Kunden

Der Kunde hat auf eigene Kosten die notwendigen Maßnahmen zur Installation vorzubereiten (z. B. Kabelverlegung). Der Kunde trägt die Verantwortung für die Sicherung der Daten und Programme.

08 Gefahrübergang

Mit Übergabe der Liefergegenstände an das Transportunternehmen geht die Gefahr auf den Kunden über, auch wenn Indicato noch weitere Leistungen wie den Versand oder die Installation übernommen hat. Verzögert sich der Versand aufgrund vom Kunden zu vertretender Umstände, geht die Gefahr mit Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

09 Preise, Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto ab Sitz von Indicato zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie eventueller länderspezifischer Abgaben. Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig. Teilleistungen können separat in Rechnung gestellt werden.

10 Eigentumsvorbehalt

Indicato behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.

11 Mängelansprüche und Verjährung

Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Softwarefehler, die die Benutzung erheblich beeinträchtigen, werden durch Indicato nach Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Mängelansprüche verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab Lieferung, es sei denn, die gesetzlichen Bestimmungen sehen längere Fristen vor.

12 Haftung

Indicato haftet uneingeschränkt bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von Indicato auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.

13 Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen zeitlich unbegrenzt geheim zu halten.

14 Gerichtsstand, Rechtswahl

Der Gerichtsstand ist der Sitz von Indicato. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Stand: 02.10.2024