Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Indicato.net Lars Bunse nachfolgend: Indicato genannt.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von Indicato gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern.
1.2 Diese AGB gelten insbesondere für den Verkauf und die Lieferung von Hard- und Software sowie für Installations-, Konfigurations-, Beratungs-, Schulungs-, Support- und sonstige Dienstleistungen von Indicato.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Indicato ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
1.4 Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
1.5 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag, insbesondere Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktrittserklärungen und Minderungen, bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
2. Vertragsschluss und Angebotsunterlagen
2.1 Angebote von Indicato sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar. Indicato kann dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen nach Zugang durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Ausführung der Lieferung oder Leistung annehmen.
2.3 An Angeboten, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Plänen, Beschreibungen, Kalkulationen, Dokumentationen, Teststellungen und sonstigen Unterlagen behält sich Indicato Eigentums-, Urheber- und sonstige Schutzrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten ohne vorherige Zustimmung von Indicato nicht zugänglich gemacht oder außerhalb des Vertragszwecks verwendet werden.
3. Leistungsumfang und Beschaffenheit
3.1 Maßgeblich für Art, Umfang und Beschaffenheit der von Indicato geschuldeten Lieferungen und Leistungen sind ausschließlich das jeweilige Angebot, die Auftragsbestätigung, eine gegebenenfalls vereinbarte Leistungsbeschreibung sowie diese AGB.
3.2 Öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen, Darstellungen auf Webseiten, Prospekte oder sonstige Angaben außerhalb der vertraglich einbezogenen Unterlagen stellen keine vereinbarte Beschaffenheit und keine Garantie dar.
3.3 Bei Software richtet sich der Leistungs- und Funktionsumfang nach der bei Vertragsschluss gültigen Produkt- oder Leistungsbeschreibung. Aussagen zur Kompatibilität mit Systemen, Geräten oder Programmen Dritter gelten nur dann als vereinbart, wenn dies ausdrücklich in Textform festgehalten wurde.
3.4 Branchenübliche, technisch bedingte und dem Kunden zumutbare Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit dadurch die vertraglich vorausgesetzte Verwendung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
3.5 Soweit dem Kunden Leistungen oder Software von Drittanbietern überlassen werden, gelten ergänzend deren jeweilige Lizenz- und Nutzungsbedingungen.
4. Lieferungen, Leistungen, Termine
4.1 Liefer- und Leistungstermine sowie Fristen sind nur verbindlich, wenn sie von Indicato ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt wurden. Andernfalls sind sie unverbindliche Planangaben.
4.2 Indicato ist zu zumutbaren Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
4.3 Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Wird Indicato ohne eigenes Verschulden von Vorlieferanten nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert und ist Indicato deshalb an der Erfüllung gehindert, ist Indicato berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erhaltene Gegenleistungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.
4.4 Höhere Gewalt sowie sonstige von Indicato nicht zu vertretende Ereignisse, insbesondere Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Energie- oder Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Telekommunikations- oder Datennetzen, Transportstörungen, Pandemien oder Naturereignisse, verlängern vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
4.5 Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender, verspäteter oder unzureichender Mitwirkung des Kunden, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Weitergehende Rechte von Indicato bleiben unberührt.
4.6 Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung in Verzug, ist Indicato berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
5. Softwareüberlassung und Nutzungsrechte
5.1 Soweit im Rahmen des Vertrages Software überlassen wird, räumt Indicato dem Kunden nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang ein.
5.2 Das Nutzungsrecht ist auf den im Vertrag vereinbarten Nutzungszweck sowie auf die vereinbarte Anzahl von Nutzern, Geräten, Arbeitsplätzen, Instanzen oder Standorten beschränkt.
5.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software ohne vorherige Zustimmung von Indicato an Dritte zu veräußern, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu unterlizenzieren oder sonst Dritten zur Nutzung zu überlassen, soweit dies nicht gesetzlich zwingend zulässig ist.
5.4 Der Kunde darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang vervielfältigen, bearbeiten, untersuchen, dekompilieren oder sonst umgestalten. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere im Bereich der Interoperabilität von Computerprogrammen, bleiben unberührt.
5.5 Open-Source-Bestandteile unterliegen vorrangig den jeweils einschlägigen Open-Source-Lizenzbedingungen.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1 Der Kunde hat alle zur Vertragsdurchführung erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, vollständig und auf eigene Kosten zu erbringen. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung von Informationen, Unterlagen, Zugängen, Ansprechpartnern, technischen Umgebungen, Stromversorgung, Netzwerkanbindungen sowie gegebenenfalls geeigneter Räumlichkeiten und Hardware.
6.2 Soweit Installations- oder Vor-Ort-Leistungen geschuldet sind, obliegt dem Kunden die rechtzeitige Herstellung der technischen Voraussetzungen, insbesondere Verkabelung, Netzwerk, Stromversorgung und Zugangsmöglichkeiten.
6.3 Der Kunde ist verpflichtet, vor Eingriffen in seine IT-Systeme sowie vor Installations-, Update-, Wartungs- oder Supportarbeiten eigenverantwortlich eine ordnungsgemäße und dem Risiko angemessene Datensicherung vorzunehmen.
6.4 Der Kunde hat Mängel, Störungen oder Fehlfunktionen nachvollziehbar und möglichst konkret zu beschreiben.
7. Abnahme bei Werkleistungen
7.1 Soweit Indicato Werkleistungen schuldet, hat der Kunde die Leistung nach Fertigstellung unverzüglich zu prüfen und abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit der Leistung eine Abnahme ausgeschlossen ist.
7.2 Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn
a) die Leistung abgeschlossen ist,
b) Indicato den Kunden zur Abnahme aufgefordert hat und
c) der Kunde nicht innerhalb von zehn Werktagen unter Angabe mindestens eines wesentlichen Mangels in Textform die Abnahme verweigert.
7.3 Die Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung produktiv nutzt, es sei denn, die Nutzung dient ausschließlich Testzwecken.
7.4 Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
8. Preise und Zahlungsbedingungen
8.1 Alle Preise verstehen sich in Euro netto ab Sitz von Indicato zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls Verpackungs-, Versand-, Transport-, Reise-, Spesen- und sonstiger Nebenkosten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
8.2 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
8.3 Teilleistungen und Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden, soweit dies für den Kunden zumutbar ist oder die Teilleistung selbstständig nutzbar ist.
8.4 Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Indicato ist insbesondere berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die gesetzliche Verzugspauschale im unternehmerischen Geschäftsverkehr zu verlangen. Bei Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
8.5 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen Forderungen von Indicato aus der laufenden Geschäftsbeziehung bleiben gelieferte Waren Eigentum von Indicato.
9.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und Zugriffe Dritter, insbesondere Pfändungen oder sonstige Beeinträchtigungen des Eigentums von Indicato, unverzüglich in Textform mitzuteilen.
9.3 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang widerruflich berechtigt, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an Indicato ab. Indicato nimmt die Abtretung an.
9.4 Der Kunde bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt. Das Recht von Indicato, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt unberührt. Indicato wird hiervon jedoch keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.
10. Gefahrübergang
10.1 Bei Warenlieferungen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe an das Transportunternehmen, den Frachtführer oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Indicato weitere Leistungen, insbesondere Versand, Transport, Aufstellung oder Installation, übernommen hat.
10.2 Verzögert sich der Versand oder die Übergabe aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versand- oder Leistungsbereitschaft auf den Kunden über.
11. Mängelansprüche, Untersuchungs- und Rügepflicht, Verjährung
11.1 Der Kunde hat gelieferte Waren unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich in Textform zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen. Im Übrigen gilt bei beiderseitigen Handelsgeschäften § 377 HGB.
11.2 Soweit ein Mangel vorliegt und vom Kunden ordnungsgemäß gerügt wurde, ist Indicato zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von Indicato durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beziehungsweise bei Software durch Fehlerbeseitigung, Update, Patch, Workaround oder Ersatzüberlassung.
11.3 Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar oder wird sie innerhalb einer angemessenen Frist nicht erbracht, kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften mindern oder bei nicht unerheblichen Mängeln vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen kann der Kunde nur nach Maßgabe von § 12 verlangen.
11.4 Kein Mangel liegt insbesondere vor bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung durch den Kunden oder Dritte, fehlerhafter Installation durch den Kunden oder Dritte, nicht reproduzierbaren Softwarefehlern oder Fehlern, die auf einer vom Kunden bereitgestellten oder nicht freigegebenen Systemumgebung beruhen, soweit die Ursache nicht von Indicato zu vertreten ist.
11.5 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Kauf- und Werklieferungsverträgen ein Jahr ab Ablieferung, bei Werkleistungen ein Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei gesetzlich zwingenden längeren Fristen sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Rückgriffsrechte.
12. Haftung
12.1 Indicato haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
12.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Indicato nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
12.3 Im Übrigen ist die Haftung von Indicato bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
12.4 Soweit die Haftung von Indicato ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten.
12.5 Bei Verlust von Daten haftet Indicato außer in den Fällen von Ziffer 12.1 nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.
13. Vertraulichkeit und Datenschutz
13.1 Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.
13.2 Nicht als vertraulich gelten Informationen, die
a) öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Verpflichtung öffentlich bekannt werden,
b) der empfangenden Partei nachweislich bereits vor der Offenlegung bekannt waren,
c) der empfangenden Partei von einem berechtigten Dritten rechtmäßig offenbart wurden oder
d) aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung offengelegt werden müssen.
13.3 Soweit Indicato im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung, soweit dies rechtlich erforderlich ist.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen und Zahlungen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Indicato.
14.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von Indicato. Indicato ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Die Einschränkung auf diese Personengruppen ist für Gerichtsstandsvereinbarungen wesentlich.
14.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.